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Berufskraftfahrer
Sie sind Berufskraftfahrer (BKF) im Personenverkehr oder im Güterverkehr? Hier finden Sie Informationen zu den beiden Themenbereichen Grundqualifikation und Weiterbildung für BKF. Wie sind Sie davon betroffen? Dazu zunächst ein paar allgemeine Erklärungen.
Eine Übersicht zu unseren Leistungen und aktuellen Kursangeboten im BKF-Bereich finden Sie auch zum Download in unserem Servicebereich.
Berufskraftfahrer im Personenverkehr | Berufskraftfahrer im Güterverkehr | |
Grundqualifikation – Wussten Sie schon?
Das Berufsbild eines Lkw- bzw. Busfahrers wird nicht nur durch den Erwerb des Führerscheins erreicht, sondern bedarf einer weiterführenden Ausbildung und Qualifizierung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Alle* Fahrer die Kraftfahrzeuge führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE erforderlich ist, müssen zusätzlich zur entsprechenden Fahrerlaubnis eine Zusatzqualifikation erwerben. Dies ist nicht nötig, wenn sie die Fahrerlaubnis vor den Stichtagen 10.09.2008 (D1 oder D) oder 10.09.2009 (C1 oder C) erworben haben.
Diese sogenannte Grundqualifikation lässt sich über 3 Wege erreichen:
- Beschleunigte Grundqualifiktion
140-stündiger Lehrgang und anschließend 90-minütige schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (Bei Umstieg von Lkw auf Bus oder umgekehrt reduziert sich die Lehrgangszeit auf 35 Stunden und die Prüfungszeit auf 45 Minuten). Mehr dazu unter Qualifikation. - Grundqualifikation
7-stündige Prüfung vor der IHK. Hier ist keine Vorbereitung vorgeschrieben. - 3-jährige Ausbildung
in den Lehrberufen Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Das Mindestalter für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen beträgt:
Fahrerlaubnis-klasse | Beschleunigte Grundqualifikation | Grundqualifikation | Berufsausbildung |
C1 und C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C und CE | 21 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
D1 und D1E | 21 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
D und DE | Linienlänge bis 50 km: 21 Jahre |
Linienlänge bis 50 km: 18 Jahre |
Linienlänge bis 50 km: 18 Jahre |
Linienlänge über 50 km und Gelegenheitsverkehr: 23 Jahre |
Linienlänge über 50 km und Gelegenheitsverkehr: 21 Jahre |
Linienlänge über 50 km und Gelegenheitsverkehr: 20 Jahre |
Weiterbildung – damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind!
Unabhängig davon sind alle* Fahrer, egal wann sie die Fahrerlaubnis erworben haben, dazu verpflichtet im 5-Jahres-Rhythmus eine 5-tägige Weiterbildung zu besuchen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt verliert seinen Status gewerblich fahren zu dürfen.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und kann in einer Ausbildungseinheit oder alternativ in 5 Modulen zu je sieben Stunden bei anerkannten Ausbildungsstätten, wie der Fahrschule Groß, erworben werden.
Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, die gleichzeitig auch im Personenverkehr tätig sind, müssen innerhalb von 5 Jahren nur eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, entweder für den Bereich Güterkraftverkehr oder alternativ Personenverkehr.
Diese Weiterbildung wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Mehr dazu unter Weiterbildung. Gerne senden wir Ihnen hierzu auch unsere kostenlose Informations-Broschüre für Berufskraftfahrer.
* Näheres dazu beschreibt unsere Infobox "Berufskraftfahrer. Wer ist betroffen?" in der rechten Spalte.