AZAV-Zulassungfür Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der ArbeitsagenturenDie Fahrschule Groß ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung §178 SGB III in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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Was bedeutet das für Sie?Das bedeutet, dass wir Bildungsgutscheine von Ihrer Arbeitsagentur einlösen können, bzw. dass die Kosten für Ihre Aus- und Weiterbildung von der Arbeitsagentur übernommen werden. Was bieten wir Ihnen an?Folgende Maßnahmen können bei unserer Fahrschule durchgeführt werden:
Was sind Ihre Voraussetzungen?Sie müssen bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder C1 sein. |
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Lkw-AusbildungIhr Traum ist es schon lange einen Lkw zu fahren? Das Stellenangebot für Berufskraftfahrer ist so groß wie nie zuvor. Bei uns können Sie sich diesen Traum erfüllen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine volle Kostenübernahme duch die Agentur für Arbeit möglich ist. Wir informieren Sie gerne in unserer Fahrschule darüber. |
Bus-AusbildungSie wären gerne Busfahrer im Reise- oder Linienverkehr oder sie sehen Ihre Zukunft im aufstrebenden Markt der Fernbuslinien? Als qualifizierter Berufskraftfahrer im Personenverkehr sind Sie auf dem Arbeitsmarkt gefragt wie nie zuvor. Nutzen Sie die Gelegenheit eine Ausbildung in der Fahrschule Groß zu durchlaufen, wobei eine volle Kostenübernahme der Agentur für Arbeit möglich ist. Hierüber informieren wir Sie gerne in unserer Fahrschule. |