Die praktische Ausbildung lässt sich in die Stufe der Übungsstunden und in die Stufe der Sonderfahrten unterteilen.
In den Übungsstunden werden die Fahr- zeugbedienung, sämtliche Verkehrsregeln und die Grundfahraufgaben erlernt. Die Anzahl der Übungsstunden kann bei den einzelnen Fahrschülern variieren.
In den Sonderfahrten wird das bereits Gelernte in den besonderen Situationen der Überland-, der Autobahn- und der Nachtfahrt geschult. Die Mindestanzahl der Sonder- fahrten ist für jede Klasse gesetzl. geregelt.
Die Prüfungspreise sind jeweils für die komplette Prüfung. Stand: 01.05.2023